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Autor: Ursula Rumpler

Verhandelt Plettenberg, im Land und / Stadtgericht vom 13. September 1836

Vor dem königlichen Land und Stadt/ Gericht erschien heute der hiesige/ Lohgerber Stephan Hanebeck/ von Person und nicht anders/ als dispositionsfähig  bekannt/ und trug vor/ Er habe nach gründlicher Über/legung den freien Entschluß ge/faßt, eine letztwillige Disposi/tion zu errichten, sich zu diesem/ Behufe heute auf die Gerichts Stube/ begeben, mit dem Wunsch daß/ dort das Gericht seinen letzten/ Willen zum Protokoll aufneh/men möge.Dem Wunsche des Herr Hanebeck/ dem sich wie wiederholt bezeugt wird im vollen Besitze sei/ner Geisteskräfte befand,/ wurde statt gegeben, worauf/ derselbe folgende Erklärung / abgab.


Meine Ehegattin Charlotte geb. Voß verbl/ich vor etwa 6 Jahren und nach ihrem Ab/leben verblieb mir die Hälfte desjenigen/ Vermögens welches wir in hiesigen Güter/ Gemeinschaft zusammen besaßen. Ich habe/ ferner späterhin noch einiges Vermögen/ durch den Tod meiner Schwester Maria/ Gertrud Hanebeck erworben.

Ich will nun über meinen Nach/laß folgende Bestimmungen treffen:/ Nach meinem gottgefälligen Absterben/ sollen zwar meine beiden Töchter/ Wilhelmine und Charlotte verehelichte/ Arnold Stahlschmidt1 zu gleichen Thei/len meine Erben sein. Ich bestimme aber zugleich, daß diejenige Erb-/partion welche auf meine Tochter Charlotte verehlichte Arnold Stahl/schmidt fallen wird, für deren Kinder, sowohl diejenigen welche/ zur Zeit des Erbenfalles bereits/ 3 geboren sind als auch auf diejenigen welche/später geboren werden möchten aufbe/wahrt werden solle, und daß meiner/ Tochter und ihrem Ehemann nur der Nieß- /brauch an dieser Erbpartion so lange sie die/sen gesetzlich fordern können zustehen soll. Ferner bestimme ich daß wenn von diesen/ Kindern eines oder mehrere unverehelicht/ und vor erreichter Großjährigkeit mit Tode abgehen möchten, denjenigen Vermö/genstheil, den das verstorbene Kind von / mir ererbt haben wird, so weit dieses/ Vermögen noch vorhanden und nicht be/reits zum besten der Kinder verwen/det worden ist auf seine denselben/ überlebenden Geschwister und nicht auf/ die Eltern fallen solle.

Das ist mein letzer Wille
Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben

STEFAN HENRICH HANEBECK

30. April 1838



Transkripton: Ursula Rumpler

1) weitere Informationen zu A. Stahlschmidt, s. unter  "Plettenberg"


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