Verhandelt Plettenberg, im Land und / Stadtgericht vom
13. September 1836
Vor dem königlichen Land und Stadt/ Gericht erschien heute der
hiesige/ Lohgerber Stephan Hanebeck/ von Person und nicht anders/ als
dispositionsfähig bekannt/ und trug vor/ Er habe nach
gründlicher Über/legung
den freien Entschluß ge/faßt, eine letztwillige
Disposi/tion
zu errichten, sich zu diesem/ Behufe heute auf die Gerichts Stube/
begeben, mit dem Wunsch daß/ dort das Gericht seinen letzten/
Willen zum Protokoll aufneh/men möge.Dem Wunsche des Herr
Hanebeck/ dem sich wie wiederholt bezeugt wird im vollen Besitze
sei/ner Geisteskräfte befand,/ wurde statt gegeben, worauf/
derselbe folgende Erklärung / abgab.
Meine
Ehegattin Charlotte geb. Voß verbl/ich vor etwa 6 Jahren und nach
ihrem Ab/leben verblieb mir die Hälfte desjenigen/ Vermögens
welches wir in hiesigen Güter/ Gemeinschaft zusammen
besaßen.
Ich habe/ ferner späterhin noch einiges Vermögen/ durch den
Tod meiner Schwester Maria/ Gertrud Hanebeck erworben.
Ich
will nun über meinen Nach/laß folgende Bestimmungen
treffen:/ Nach meinem gottgefälligen Absterben/ sollen zwar meine
beiden Töchter/ Wilhelmine und Charlotte verehelichte/ Arnold
Stahlschmidt1 zu gleichen Thei/len meine Erben
sein. Ich bestimme aber zugleich, daß diejenige
Erb-/partion welche auf meine Tochter Charlotte verehlichte Arnold
Stahl/schmidt fallen wird, für deren Kinder, sowohl diejenigen
welche/ zur Zeit des Erbenfalles bereits/ 3 geboren sind als auch auf
diejenigen welche/später geboren werden möchten aufbe/wahrt
werden solle, und daß meiner/ Tochter und ihrem Ehemann nur der
Nieß- /brauch an dieser Erbpartion so lange sie die/sen
gesetzlich fordern können zustehen soll. Ferner bestimme ich
daß wenn von diesen/ Kindern eines oder mehrere unverehelicht/
und vor erreichter Großjährigkeit mit Tode abgehen
möchten, denjenigen Vermö/genstheil, den das verstorbene Kind
von / mir ererbt haben wird, so weit dieses/ Vermögen noch
vorhanden und nicht be/reits zum besten der Kinder verwen/det worden
ist auf seine denselben/ überlebenden Geschwister und nicht auf/
die Eltern fallen solle.
Das ist mein letzer Wille
Vorgelesen,
genehmigt, unterschrieben
STEFAN
HENRICH HANEBECK
30. April 1838
Transkripton: Ursula Rumpler
1) weitere Informationen zu A. Stahlschmidt, s. unter
"Plettenberg"